Tipps zur ersten Steuererklärung

Erfolgreich durchstarten

Zusammengefasst: Wenn du eigenes Einkommen hast, bist du in der Regel verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wobei bestimmte Freibeträge zu beachten sind. Es ist auch möglich, dass das Finanzamt explizit eine Steuererklärung von dir verlangt, unabhängig von deiner Situation. Normalerweise musst du die Steuererklärung in den ersten sieben Monaten des folgenden Jahres abgeben.

Inhaltsverzeichnis

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich kann jeder freiwillig eine Steuererklärung einreichen (zum Beispiel, wenn du erwartest, Rückerstattungen für Ausgaben im Rahmen eines Studiums zu erhalten). Verpflichtend ist die Abgabe jedoch, wenn du selbstständig tätig bist, eine Photovoltaikanlage betreibst, mehrere Minijobs gleichzeitig ausübst und dein jährliches Einkommen über dem Freibetrag (aktuell: EUR 12.250 für Singles) liegt. Des Weiteren musst du eine Steuererklärung einreichen, wenn du Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld) über EUR 410 im Jahr beziehst. Wenn du verheiratet bist, kann auch die Steuerklasse deines Ehepartners dich zur Abgabe einer Erklärung verpflichten. Kapitalerträge, die nicht mit der Abgeltungssteuer abgegolten wurden (z.B. Zinsen auf Auslandskonten), sowie nicht versteuerte Einkünfte aus anderen Quellen (Mieten, Renten) über dem Freibetrag von EUR 410 hinaus, verpflichten ebenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung.

Abgabefristen

Normalerweise musst du deine Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Fällt der 31. auf einen Sonntag, gilt der nächste Werktag als Fristende. Sollte die Frist nicht ausreichen, ist es möglich, formlos eine Verlängerung zu beantragen. Wenn du einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragst, verlängert sich die Standardfrist auf das Ende des Februars des übernächsten Jahres. Für freiwillige Steuererklärungen hast du übrigens vier Jahre Zeit, beginnend mit dem betreffenden Steuerjahr.

Was kann steuerlich abgesetzt werden?

Absetzbar, also steuermindernd, sind in erster Linie die Werbungskosten. Alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit deinem Beruf stehen, können hier angegeben werden, beispielsweise Fahrtkosten zur Arbeitsstelle oder Fortbildungskosten.

Zusätzlich können unter dem Punkt “Sonderausgaben” weitere (private) Ausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel unter anderem Krankenversicherungsbeiträge, Spenden, Rentenversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen sowie Kitagebühren und Ausgaben für das Erststudium.


Des Weiteren können unter dem Punkt “Außergewöhnliche Belastungen” im Einzelfall Ausgaben, beispielsweise im Rahmen der Pflege eines nahen Angehörigen, geltend gemacht werden. Auch Katastrophenschäden (z.B. die notdürftige Reparatur des Daches nach einem Sturm) oder Krankheitskosten (z.B. eine Beinprothese) können die Steuerlast mindern.


Zuletzt können unter dem Punkt “Steuerermäßigungen” bestimmte Dienstleistungen ebenfalls steuermindernd geltend gemacht werden (z.B. die Modernisierung der Heizungsanlage).

Wissenswertes

Benötigte Unterlagen

Für deine erste Steuererklärung benötigst du mindestens deine Steuer-ID. Solltest du diese nicht mehr finden, kannst du dich einfach beim für dich zuständigen Finanzamt melden. Als Arbeitnehmer benötigst du entweder deine Jahreslohnsteuerbescheinigung oder alle monatlichen Lohnbescheinigungen des betreffenden Jahres. Wenn du selbstständig tätig bist, musst du möglicherweise eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen (alle deine Einnahmen und Ausgaben dokumentieren) oder eine Bilanz vorlegen (in der Regel erfolgt dies über den Steuerberater).

Falls du Ausgaben steuermindernd geltend machen möchtest, solltest du natürlich alle entsprechenden Nachweise (z.B. Krankenhausrechnungen und Quittungen) griffbereit haben. Wichtig: Diese musst du nicht zusammen mit der Steuererklärung einreichen. Allerdings kann das Finanzamt verlangen, dass du die entsprechenden Nachweise vorlegst. Zudem bist du verpflichtet, die Nachweise mindestens fünf Jahre (bei Selbstständigen: zehn Jahre) aufzubewahren und gegebenenfalls vorzulegen.
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